Wie Mieter eine Mietminderung durchsetzen können

Bei vorhanden Schäden oder Mängeln dürfen Mieter eine Mietminderung durchsetzen. Zu beachten ist jedoch, dass die Minderung nicht zu hoch angesetzt ist, da sonst die Kündigung droht oder der Vermieter klagen kann. Ist die richtige Höhe also unklar, sollte der Mieter sich von einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterschutzverein beraten lassen. Um Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden, regulieren viele Mieter die Schäden und Mängel selbst. Wurde der Schaden jedoch nicht vom Mieter verursacht, ist es die Pflicht des Vermieters, den Schaden beheben zu lassen. Wie Mieter am besten vorgehen erfahren Sie im Folgenden.

Was ist als 1. Zu tun?

Der Vermieter muss sofort über den Schaden informiert werden. Mieter müssen dem Vermieter schriftlich mitteilen um welchen Schaden es geht und ihm eine angemessene Frist zu Regulierung setzen. Wie lang die Frist ist, muss von Fall zu Fall entschiedenen werden. In der Regel sind 14 Tage jedoch angemessen, außer es handelt sich um schwerwiegende Schäden oder Mängel.
Mieter müssen mit der Mietminderung nicht warten, bis die Frist verstrichen ist. Die Mietminderung muss sofort durchgesetzt werden, nachdem der Vermieter informiert wurde, und ist so lang gültig bis der Schaden behoben wurde. Stellt ein Mieter die Forderung nicht, verfällt sein Recht auf Mietminderung und er ist verpflichtet, auch bei bleibenden Schäden, die volle Miete zu zahlen.
Mieter sollten anhand von Bildmaterial (Fotos, Videos) belegen, wie stark sie beeinträchtigt werden, andernfalls droht bei Klage die Ablehnung der Mietminderung und der Mieter muss die Minderung nachzahlen oder erhält im schlimmsten Fall die Kündigung.

Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Schäden und Mängel sollten den Mieter tatsächlich einschränken, wenn er eine Mietminderung durchsetzen will. Tropfende Wasserhähne, spielende Kinder oder zwitschernde Vögel sind, laut unterschiedlicher Gerichtsurteile, kein Grund für eine Mietminderung.
Anders sieht es bei defekten Toilettenspülungen oder undichten Fenstern aus, denn die kontinuierlich laufende Toilettenspülung nervt nicht nur, sondern verbraucht Wasser, wodurch dem Mieter Mehrkosten entstehen. Ähnlich verhält es sich bei dem Beispiel der undichten Fenster, es herrscht oft ein unangenehmer Luftzug und das kostet zusätzlich Geld durch mehr Heizkosten. Mieter sollten also genau prüfen, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist und sie die Minderung auch begründen können.

Unsere Empfehlung:

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt oder Mieterschutzbund beraten, um böse Überraschungen zu vermeiden.