Mietrecht: Haustiere, Grillen, Rauchen – Was ist erlaubt?

Vermieter haben das Recht gewisse Regeln und Vorschriften aufzustellen und die Freiheit der Mieter damit einzuschränken. Doch viele Mieter fragen sich, was wirklich erlaubt ist und wo Vermieter die rechtlichen Grenzen überschreiten. Wie verhält es sich wirklich mit der Haltung von Haustieren, dem gemütlichen Grillabend auf der Terrasse oder dem Rauchen in den angemieteten 4 Wänden?

Welche Haustiere darf ein Mieter halten?

In der Regel gibt es für jedes Mietrecht eine Klausel im Mietvertrag, so auch für die Haltung von Tieren. Ob und welche Haustiere erlaubt sind ist von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Sind Haustiere grundsätzlich erlaubt, gibt es keine Einschränkungen. Viele Vermieter hinterlegen jedoch den Vermerk, dass gefährliche Tiere nicht erlaubt sind. Bedeuten kann dies, dass giftige Schlangen, Kampfhunde oder andere Tiere mit besonderer Einstufung nicht in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Mieter sollten den Vermieter in diesem Fall direkt fragen.
Seit März 2013 ist es Vermietern untersagt, ein allgemeines Haustierverbot auszusprechen, doch im Einzelfall dürfen Vermieter weiterhin gegen die Haltung entscheiden. Ausgeschlossen sind hierbei Kleintiere, wie Hamster, Hasen und Fische. Diese sind immer erlaubt. Seit 2013 gilt dies auch für Hunde und Katzen, jedoch empfehlen Mietervereine mit dem Vermieter zu sprechen, um Konflikte zu vermeiden.
Gibt es im Mietvertrag keine Klausel bezüglich der Haustierhaltung, sind Haustiere grundsätzlich erlaubt. Handelt es sich jedoch, um einen gelisteten oder besonders großen Hund oder ein exotisches Haustier, sollte auch hier das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

Wo darf ein Mieter rauchen?

Grundsätzlich darf ein Vermieter keinem Mieter das Rauchen in der Mietwohnung oder auf dem Balkon verbieten, allerdings kommt es immer häufiger zu Klagen und Einschränkungen.
In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Klagen, die spätestens am obersten Gerichtshof zu Gunsten der Mieter entschieden wurden. Vermieter können Mietern zwar das Rauchen im Hausflur oder anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagen, jedoch nicht in der Wohnung oder auf dem dazugehörigen Balkon. Dies würde, laut Mieterschutzbund, zu stark in die Privatsphäre und Lebensführung eingreifen und wäre für den betroffenen Mieter unzumutbar. Auch eigens dafür geschriebene Klauseln im Mietvertrag sind nicht rechtens. Wird dem Mieter also aufgrund dessen gekündigt, dass er in der Wohnung raucht, ist die Kündigung unwirksam. Beim rauchenden Nachbarn auf dem Balkon ist eine Beanstandung stark abhängig von den anderen Mietern, denn fühlen diese sich durch den Rauch belästigt und eingeschränkt, kann es passieren, dass dem Mieter das Rauchen auf dem Balkon verboten wird.
Zieht der Mieter aus und es kam zu Verfärbungen der Wände, ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung zu streichen. Zudem kann der Vermieter Schadensersatz fordern, wenn Lichtschalter oder andere Ausstattungsstücke verfärbt sind und ausgetauscht werden müssen.

Wo dürfen Mieter grillen?

Beim Grillen verhält es sich etwas anders. Ist im Mietvertrag hinterlegt, dass grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Gemeinschaftsgarten verboten ist, müssen sich alle Mieter daran halten. Gibt es im Mietvertrag keine Klausel, ist grillen zwar erlaubt, aber es sollte Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Fühlen sich andere Mieter durch den Qualm belästigt und dieser dringt eventuell in die Wohnung ein, handelt es sich in einigen Bundesländern sogar um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Berlin gehört bisher nicht dazu.
Mieter, die sich nicht an das Verbot halten oder es mit dem Grillen übertreiben, riskieren nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine Kündigung des Mietverhältnisses.
Zu empfehlen ist es in jedem Fall eher einen Elektrogrill statt eines Holzkohlegrills zu verwenden und die Nachbarn zu informieren, wenn ein ausgiebiger Grillabend mit Freunden und Familie geplant ist.
Auch eine Einladung kann sich positiv auswirken. Sie wird sicher nicht von jedem Nachbarn angenommen, doch fühlen sich die anderen Mieter angesprochen und dem geplanten Grillabend steht nichts mehr im Weg.