Nebenkostenabrechnung – Worauf Mieter bei der Nebenkostenabrechnung achten sollten?
Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung gründlich prüfen, denn der Mieterschutzbund schätzt, dass jede 2. Abrechnung fehlerhaft ist. Und dies nicht zugunsten der Mieter. Aufgrund der steigenden Energiekosten können die Nebenkosten mittlerweile als zweite Miete angesehen werden. Im Schnitt beläuft sich die Nebenkostenabrechnung auf 40 % der Gesamtmiete, wobei eine Nachzahlung keine Seltenheit mehr ist.
Welche Kosten sind in den Nebenkosten enthalten?
Vermieter haben das Recht die Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, auf ihre Mieter zu übertragen, dazu gehören:
- Heizung
- Müllabfuhr
- Grundsteuer
- Warmwasser
- Hauswartservice
- Abwassergebühr
- Straßenreinigung
- Hausstrom (Hausflur, Hof, Keller)
- Versicherungen (z. B. Gebäudehaftpflichtversicherung)
Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung am besten mit der Auflistung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abgleichen. Diese ist online verfügbar und kann von jedem Mieter eingesehen werden. Zu empfehlen ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrags zu lesen, denn es gibt Kosten, die nicht auf den Mieter übertragen werden dürfen. Sind diese jedoch im Mietvertrag aufgeführt und der Mieter hat unterschrieben, muss er auch dafür aufkommen.
Vergleichen Sie bei jeder Abrechnung die in der Nebenkostenabrechnung, im Mietvertrag und die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kosten. Vermieter dürfen keine Sonderzahlungen für Instandhaltungskosten, zusätzliche Versicherungen oder Verwaltungskosten übertragen. Bei den Versicherungen ist zu beachten, dass zwar Gebäudeversicherungen übertragen werden dürfen, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen jedoch nicht.
Prüfung der Heizkostenberechnung
Die Heizkostenberechnung sollte ebenfalls genau geprüft werden. Die Berechnung bei Zentralheizungen wird in 2 Komponenten aufgeteilt. Davon sind 50 bis maximal 70 % verbrauchsabhängig. Der verbleibende Anteil wird nach Wohnfläche unter den Mietparteien aufgeteilt. Entspricht die Berechnung nicht der gesetzlichen Vorschrift, haben Mieter das Recht die Heizkostenberechnung um 15 % zu mindern.
Vermieter sind verpflichtet den Verteilerschlüssel offenzulegen
Beachten Sie, dass der Vermieter verpflichtet ist die Verteilung der Gemeinschaftskosten, wie Heiz- und Hausstromkosten, offenzulegen. Die Anschriften des Mieters und Vermieters müssen genannt sein und der genaue Zeitraum der Abrechnung muss angegeben sein. Sind Daten nicht korrekt oder unvollständig hinterlegt, kann der Mieter die Nebenkostenabrechnung anfechten und die Zahlung verweigern. Zudem haben Mieter das Recht, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters zu fordern.
Mieter können im Zweifelsfall einen Nebenkosten-Check durchführen lassen. Einige Anbieter ermöglichen eine erste Prüfung auch online.