Mietspiegel Berlin: Aktuelle Infos und Entwicklungen
Der Mietspiegel Berlin gibt einen transparenten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten und dient sowohl Mietern als auch Vermietern als wichtige Orientierungshilfe. Wer wissen will, was 2025 als angemessener Mietpreis gilt, kann sich an einem Durchschnitt von rund 12,78 €/m² im ersten Quartal orientieren. Je nach Lage und Ausstattung reicht die Spanne von 11,34 € bis 24,22 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel ist ein Werkzeug, das faire und marktübliche Mieten fördern und Streitigkeiten bei Mieterhöhungen vermeiden soll. Gerade in einer Stadt wie Berlin sorgt er für mehr Sicherheit und Vergleichbarkeit. Wer es ganz genau wissen will, kann den Online-Abfrageservice nutzen und gezielt nach einer bestimmten Straße suchen.
Was ist der Mietspiegel Berlin?
Der Berliner Mietspiegel liefert eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten in Berlin. Er bringt etwas Transparenz in den Mietmarkt und ist eine wichtige Grundlage für Mietverträge und Anpassungen – für beide Seiten.
Definition und rechtliche Grundlagen
Der Mietspiegel wird nach gesetzlichen Vorgaben erstellt und dokumentiert die durchschnittlichen Nettokaltmieten für verschiedene Wohnungstypen und -lagen in Berlin. Die Erhebung geschieht in der Regel alle zwei Jahre durch die zuständige Verwaltung, meist mit Unterstützung von Experten.
Die rechtliche Grundlage ist § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort steht, dass Städte wie Berlin einen qualifizierten Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellen können und diesen regelmäßig aktualisieren müssen.
Im Mietspiegel werden Wohnungen nach Baualter, Ausstattung und Lage unterschieden. So lässt sich die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für eine bestimmte Wohnung ziemlich genau bestimmen.
Ziele und Bedeutung für Mieter und Vermieter
Der Berliner Mietspiegel soll faire und nachvollziehbare Mietpreise sichern. Vermieter bekommen damit ein verbindliches Instrument, um bei Mieterhöhungen die gesetzlich erlaubte Obergrenze zu belegen.
Mieterinnen und Mieter können mit dem Mietspiegel prüfen, ob ihre Miete noch im Rahmen liegt. Das gibt immerhin ein bisschen Schutz vor überhöhten Forderungen.
Die Werte aus dem Mietspiegel werden zum Beispiel für Mieterhöhungsverlangen genutzt. Auch Gerichte und Schlichtungsstellen greifen darauf zurück, um mietrechtliche Streitfälle zu klären. So bekommen Mieter und Vermieter eine realistische Vergleichsbasis für bestehende und neue Mietverhältnisse in Berlin.
Aktueller Berliner Mietspiegel 2025
Der Berliner Mietspiegel 2025 bildet die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete ab. Werte für 2025, Trends im Vergleich zum Vorjahr und die regelmäßige Erstellung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stehen im Mittelpunkt.
Mietspiegel 2025 und Vergleich zum Vorjahr
2025 liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete für Wohnungen in Berlin bei etwa 12,78 € pro Quadratmeter. Die Preisspanne reicht – je nach Lage, Baujahr und Ausstattung – von 11,34 € bis 24,22 € pro Quadratmeter. Wohnungen aus der Jahrhundertwende in mittlerer Lage liegen beispielsweise bei etwa 8,45 €/m².
Im Vergleich zu 2024 ist ein leichter Anstieg der Durchschnittsmieten zu sehen. 2024 lag der Mittelwert für Wohnungen noch bei ca. 12,05 €/m² und für Häuser bei 17,00 €/m². Das heißt, die Mieten sind 2025 weiter gestiegen, und die Bandbreite ist größer geworden. Die Anpassungen spiegeln die Entwicklung des Berliner Wohnungsmarkts und die unterschiedlichen Nachfragesituationen in den Bezirken wider.
JAHR | WOHNUNGEN (€/m²) | HÄUSER (€/m²) |
---|---|---|
2024 | 12,05 | 17,00 |
2025 | 12,78 (11,34–24,22) | 17,97 |
Erstellung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Der Berliner Mietspiegel wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Diese Behörde führt regelmäßig Erhebungen durch, um die ortsüblichen Vergleichsmieten in Berlin zu ermitteln. Die Ergebnisse fließen in den qualifizierten Mietspiegel ein, der als Orientierung für Mieter und Vermieter dient.
Das Team der Senatsverwaltung prüft verschiedene Kriterien wie Baualter, Größe, Ausstattung und Wohnlage. Die Daten werden laufend aktualisiert, damit die Werte zum aktuellen Markt passen. Der Mietspiegel ist damit ein zentrales Instrument für Streitfälle bei Mieterhöhungen und sorgt für Transparenz im Wohnungsmarkt.
Veröffentlicht wird der Mietspiegel online und als Broschüre. So können alle Interessierten einfach auf die wichtigsten Kennzahlen und Regelungen zugreifen.
Aufbau und Inhalte des Mietspiegels
Der Berliner Mietspiegel ist ein Werkzeug zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in Berlin. Er basiert auf umfangreichen Daten zu Mieten und Ausstattungsmerkmalen und gibt Orientierung für Mieter und Vermieter.
Mietspiegeltabelle und Vergleichsmiete
Kernstück ist die Mietspiegeltabelle. Sie ordnet Wohnungen nach Merkmalen wie Baujahr, Wohnungsgröße und Wohnlage. Hier findet man die ortsübliche Vergleichsmiete als Nettokaltmiete pro Quadratmeter für verschiedene Wohnungskategorien.
Die Tabelle zeigt Durchschnittswerte, Spannbreiten und Zu- bzw. Abschläge für besondere Ausstattungen. Wer die Vergleichsmiete bestimmen will, braucht die Grunddaten der Wohnung wie Größe, Baujahr und Ausstattung. Die Tabelle ist sachlich und klar gegliedert, sodass man gezielt die Infos findet, die man braucht.
Für den schnellen Überblick ist die Tabelle in Zeilen und Spalten unterteilt. So kann man verschiedene Wohnungstypen direkt vergleichen. Anpassungen an der Ausgangsmiete werden über Zu- und Abschläge sichtbar gemacht.
Miet- und Ausstattungsdaten
Grundlage des Mietspiegels sind systematisch erhobene Miet- und Ausstattungsdaten. Sie stammen aus Stichproben aktueller Mietverhältnisse und bilden das tatsächliche Mietniveau ab. Erfasst werden zum Beispiel die Nettokaltmiete, die Wohnungsgröße, das Baujahr und wichtige Ausstattungsmerkmale.
Zu den Ausstattungsmerkmalen zählen zentrale Heizung, Bad, Balkon oder Aufzug. Die Datenerfassung läuft anonym und nach wissenschaftlichen Standards.
Diese Genauigkeit macht den Mietspiegel zu einem anerkannten Instrument für Mieter und Vermieter. Durch die regelmäßige Aktualisierung bleibt die Datenbasis verlässlich und relevant für den Berliner Wohnungsmarkt.
Faktoren der Mietpreisermittlung
Die Ermittlung des Mietpreises in Berlin hängt von mehreren Kriterien ab. Besonders wichtig sind die Merkmale der Ausstattung, der Typ und das Baujahr, das die Baualtersklasse bestimmt.
Ausstattung und Wohnungstyp
Die Ausstattung einer Wohnung umfasst Dinge wie Bad, Küche, Bodenbeläge und Fenster. Wohnungen mit hochwertiger Ausstattung – zum Beispiel modernen Bädern, Einbauküchen oder energieeffizienten Fenstern – erzielen meistens einen höheren Mietpreis.
Der Wohnungstyp unterscheidet sich je nach Grundriss und Größe. Es gibt Unterschiede zwischen Altbau, Neubau, Etagenwohnung oder Maisonette. Größere Wohnungen mit mehreren Zimmern sind oft etwas günstiger pro Quadratmeter als kleine, weil der Gesamtpreis steigt.
Typische Ausstattungsmerkmale, die im Mietspiegel auftauchen, sind:
- Balkon oder Terrasse
- Fahrstuhl
- Barrierefreiheit
- Zentralheizung
- Gegensprechanlage
Fehlen bestimmte Ausstattungen, kann das den Mietpreis drücken. Auch ein Keller oder ein eigener Stellplatz wirken sich auf den Preis aus.
Baualtersklassen der Wohnungen
Das Baujahr ist für die Einordnung in eine Baualtersklasse zentral. Wohnungen werden im Berliner Mietspiegel in verschiedene Baualtersklassen eingeteilt:
Baualtersklasse | Baujahre |
---|---|
vor 1918 | bis 1918 |
1919 bis 1949 | 1919–1949 |
1950 bis 1964 | 1950–1964 |
1965 bis 1972 | 1965–1972 |
1973 bis 1990 | 1973–1990 |
1991 bis 2001 | 1991–2001 |
2002 bis 2009 | 2002–2009 |
ab 2010 | ab 2010 |
Jede Baualtersklasse bringt typische Gebäudeeigenschaften mit sich. Gebäude aus der Baualtersklasse 1919 bis 1949 unterscheiden sich meist deutlich in Isolierung und Ausstattung von Neubauten.
Wohneinheiten aus den Jahren 2002 bis 2009 erfüllen oft moderne Standards und bieten bessere Energieeffizienz, was sich auf die Miethöhe auswirken kann. Die genaue Baualtersklasse ist daher wichtig für die Mietpreisermittlung.
Wohnlagen und deren Einfluss
Die Wohnlage spielt im Berliner Mietspiegel eine große Rolle und beeinflusst direkt, wie hoch die zulässigen Mieten ausfallen.
Einteilung der Wohnlage
In Berlin läuft die Zuordnung einer Immobilie zu einer Wohnlage nach festen Kriterien. Besonders das amtliche Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2024 ist hier maßgeblich.
Es gibt drei Kategorien: einfach, mittel und gut. Die Einstufung erfolgt nach objektiven, aber manchmal auch diskutablen Kriterien wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Grünflächen und dem allgemeinen Wohnumfeld.
Für jede Adresse gibt es eine eindeutige Zuordnung. Das Verzeichnis ist alphabetisch nach Straßen sortiert – praktisch, wenn man schnell nachschauen möchte. So lässt sich die Wohnlage einer Adresse leicht nachvollziehen.
Bedeutung für die Mietpreise
Die Wohnlage schlägt sich direkt im Mietpreis nieder, wie es der Berliner Mietspiegel vorgibt. Jede Kategorie hat ihre eigene Preistabelle. Dadurch können bei vergleichbaren Wohnungen ganz unterschiedliche Mietwerte entstehen.
Für gleich große Wohnungen und das gleiche Baujahr kann der zulässige Mietpreis je nach Lage stark schwanken. Meistens gilt: In guten Wohnlagen ist die Miete oben angesiedelt, in einfachen Wohnlagen eher unten.
Die Mietwert-Spannen in den Tabellen sorgen dafür, dass regionale Unterschiede sichtbar bleiben. Das soll für Transparenz sorgen und faire Mieten ermöglichen. Gerade bei mittleren Wohnlagen und bestimmten Baujahren fallen diese Unterschiede auf.
Rechtliche Aspekte rund um den Mietspiegel
Der Berliner Mietspiegel beruht auf gesetzlichen Vorgaben und ist das wichtigste Werkzeug, um Mieten in bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietungen zu bestimmen oder zu begrenzen. Er schützt Mieter vor willkürlichen Mieterhöhungen und gibt Vermietern klare Regeln an die Hand.
Qualifizierter Mietspiegel und Mietspiegelverordnung
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Standards erstellt und alle zwei Jahre aktualisiert (§ 558d BGB). Die Mietspiegelverordnung regelt, wie Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht werden – verbindlich für Städte wie Berlin.
Gerichte müssen den qualifizierten Mietspiegel bei Streitfällen grundsätzlich berücksichtigen. Die Beteiligung von Vertreter:innen beider Seiten und die Offenlegung der Methodik sorgen für Akzeptanz und mehr Rechtssicherheit.
- Wissenschaftliche Erstellung des Mietspiegels
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
- Transparente Offenlegung der zugrundeliegenden Daten
So bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nachvollziehbar und überprüfbar.
Mietpreisbremse und Mietwucher
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). In Berlin gilt sie verbindlich, damit Neuvermietungen nicht zu extremen Preissprüngen führen.
Hinzu kommt die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 15 % steigen. Mietwucher liegt vor, wenn die verlangte Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die Marktlage ausgenutzt wird (§ 291 StGB).
Wer gegen die Mietpreisbremse oder gegen Mietwucher verstößt, muss mit rechtlichen Schritten rechnen. Mieter können dann Rückzahlung verlangen. Die Mietpreisbremse soll den Schutz vor zu hohen Mieten in Berlin stärken.
Anwendung des Mietspiegels in der Praxis
Der Berliner Mietspiegel hilft dabei, ortsübliche Vergleichsmieten zu bestimmen und zu prüfen. Sowohl Mieter als auch Vermieter können damit nachvollziehen, wie Mieterhöhungen und Mietforderungen rechtlich begründet sind.
Mieterhöhung und Mietforderungen
Mieterhöhungen müssen sich am aktuellen Mietspiegel orientieren. Eine Erhöhung ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Vermieter müssen die passende Mietspiegeltabelle zurate ziehen und dabei Baujahr, Ausstattung und Wohnfläche berücksichtigen.
Eine Mieterhöhung braucht immer eine schriftliche Begründung. Die neue Miete wird mit der im Mietspiegel angegebenen Spanne verglichen. Liegt die geforderte Miete außerhalb der 75-Prozent-Spanne, braucht es eine zusätzliche Begründung.
Für Mieter ist der Mietspiegel ein Kontrollinstrument. Sie können prüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, und sich im Zweifel dagegen wehren. Rechtlich ist der Mietspiegel zwar nicht bindend, aber in Streitfällen sehr relevant.
Abfrageservice und Nutzung für Mieter und Vermieter
Der Berliner Mietspiegel stellt einen digitalen Abfrageservice bereit. Nutzer geben Lage, Baujahr und Ausstattung ein und erhalten die ortsübliche Vergleichsmiete.
Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren von der unkomplizierten Nutzung:
- Mieter sehen schnell, ob ihre Miete angemessen ist.
- Vermieter können prüfen, welche Mietforderungen rechtlich möglich sind.
Der Service ist kostenlos und online verfügbar. Die Ergebnisse beruhen auf den aktuellen Daten des Mietspiegels 2024 – so bleibt man auf dem neuesten Stand.
Datenquellen und Datenerhebung
Für den Berliner Mietspiegel 2024 werden aktuelle Mietdaten gezielt erhoben und systematisch ausgewertet. Die Erhebung basiert auf Informationen von privaten und öffentlichen Vermietern und bindet verschiedene Akteure des Wohnungsmarkts ein.
Methoden der Datenerhebung
Zur Erstellung des Mietspiegels gibt es ein festgelegtes Verfahren. Zufällig ausgewählte Haushalte und Wohnungsunternehmen werden angeschrieben, um Mietdaten der letzten sechs Jahre zu erfassen. Berücksichtigt werden nur Mieten, die in diesem Zeitraum neu vereinbart oder angepasst wurden.
Abgefragt werden Miete, Wohnungsgröße, Ausstattung und Baujahr. Die Erhebung läuft meist über strukturierte Fragebögen, die per Post oder online ausgefüllt werden können. Die Daten werden anonymisiert und dann statistisch ausgewertet, um eine solide Basis zu schaffen.
Mitwirkung von Wohnungsunternehmen und Mieterverein
Wohnungsunternehmen liefern umfangreiche Mietdaten und unterstützen den Erhebungsprozess. Sie müssen relevante Mietverhältnisse melden und genaue Angaben zu Ausstattung und Miethöhe machen.
Auch Mietervereine wie der Berliner Mieterverein sind aktiv dabei. Sie informieren Mieter über die Bedeutung der Erhebung, motivieren zur Teilnahme und beantworten Fragen. Außerdem überwachen sie den Ablauf, damit Datenschutz und Datenqualität stimmen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten macht den Mietspiegel verlässlicher.
Einfluss der Wohnungspolitik auf den Mietspiegel
Verschiedene wohnungspolitische Maßnahmen wirken sich direkt auf die Entwicklung des Berliner Mietspiegels aus. Entscheidungen zum Wohnungsbau und gesetzliche Regelungen zur Mietbegrenzung bestimmen das Mietniveau und beeinflussen die Dynamik auf dem Berliner Wohnungsmarkt.
Wohnungsbau und Stadtentwicklung
Die Berliner Wohnungspolitik will den Wohnraummangel durch Neubau spürbar verringern. Mit Initiativen wie dem „Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen“ sollen bis 2030 rund 200.000 neue Wohnungen entstehen. Die Schwerpunkte liegen auf günstigen und öffentlich geförderten Bauprojekten, damit mehr Menschen in Berlin eine Wohnung finden.
Vor allem die landeseigenen Wohnungsunternehmen spielen hier eine wichtige Rolle. Sie werden angehalten, die Mieten nicht zu stark zu erhöhen und so den Druck auf dem Markt etwas abzufedern.
Beim Neubau geht es viel um Nachverdichtung, Umwandlung von Gewerbeflächen und die Entwicklung neuer Stadtgebiete. Damit will Berlin auf die wachsende Bevölkerung reagieren und mehr Wohnraum schaffen.
Politische Maßnahmen gegen Mietanstieg
Um den Anstieg der Mieten zu bremsen, setzt Berlin auf verschiedene gesetzliche und politische Werkzeuge. Dazu gehören die Mietpreisbremse, Milieuschutzgebiete und die regelmäßige Anpassung des qualifizierten Mietspiegels, zuletzt 2024.
Der Mietspiegel dient als Grundlage für Mieterhöhungen und sorgt für mehr Transparenz zwischen Vermietern und Mietern. Es gibt Regeln, die Mietsteigerungen nur in bestimmten Grenzen erlauben, damit Investitionen möglich bleiben, aber Mieten nicht ausufern.
Die Kontrolle der landeseigenen Wohnungsunternehmen ist ein zentrales politisches Mittel. Sie sollen mit moderaten Mietanpassungen dämpfend auf den Markt wirken und für mehr Stabilität sorgen.
Relevante Institutionen und Gerichte
Die Festlegung und Anwendung des Mietspiegels in Berlin läuft unter Beteiligung verschiedener Institutionen ab. Diese Akteure sorgen für Rechtssicherheit und mehr Klarheit im Mietrecht.
Kammergericht
Das Kammergericht ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin. Es entscheidet bei Streitfällen rund um den Berliner Mietspiegel oft abschließend.
Seine Urteile setzen Maßstäbe für kommende Fälle. Das sorgt dafür, dass der Mietspiegel einheitlich angewendet und interpretiert wird.
Gerade bei Fragen zur Mietpreisbremse oder zu erlaubten Mieterhöhungen orientieren sich untere Instanzen oft an den Entscheidungen des Kammergerichts. So entsteht mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist für die Erstellung und Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels zuständig. Sie arbeitet eng mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Verbänden und Experten zusammen.
Die Behörde sammelt und analysiert die nötigen Marktdaten. Danach wird der aktuelle Mietspiegel nach wissenschaftlichen Standards veröffentlicht.
Fragen zur Einordnung von Wohnungen oder zur Anwendung des Mietspiegels können an die Senatsverwaltung gerichtet werden. Sie bietet Beratung und Infos für Eigentümer und Mieter.
Netto-Kaltmieten im Überblick
Die Netto-Kaltmiete ist der Betrag, den Mieter monatlich ohne Heiz- oder Nebenkosten zahlen. Sie bildet die Basis für den Berliner Mietspiegel und dient als Richtwert bei Mietverträgen.
Im ersten Quartal 2025 liegt die durchschnittliche Netto-Kaltmiete in Berlin bei 12,78 €/m². Im letzten Quartal 2024 waren es noch etwa 12,05 €/m². Das ist ein leichter Anstieg in kurzer Zeit.
Zeitraum | Durchschnittliche Netto-Kaltmiete (€/m²) |
---|---|
Q4 2024 | 12,05 |
Q1 2025 | 12,78 |
Die Höhe der Netto-Kaltmiete hängt von Lage, Baujahr, Ausstattung und Zustand der Wohnung ab. Im Mietspiegel steht die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Referenz für neue und bestehende Mietverträge dient.
Für Mieter und Vermieter ist die Netto-Kaltmiete wichtig, um zu prüfen, ob eine Mieterhöhung zulässig ist. Sie macht Vergleiche einfacher und bringt mehr Durchblick auf dem Berliner Wohnungsmarkt.
Wichtig: In der Netto-Kaltmiete sind weder Betriebs- noch Heizkosten enthalten. Diese werden extra abgerechnet und kommen zur Gesamtmiete dazu.
Häufig gestellte Fragen
Der Berliner Mietspiegel ist ein zentrales Werkzeug für Mieter und Vermieter, wenn es um die ortsübliche Vergleichsmiete geht. Für genaue Berechnungen werden regelmäßig aktuelle Daten und die Merkmale der jeweiligen Wohnung genutzt.
Wie kann ich den aktuellen Mietspiegel für Berlin einsehen?
Den aktuellen Berliner Mietspiegel findet man online auf den Seiten der Senatsverwaltung. Dort kann gezielt nach Adresse oder Straße gesucht werden, um die passenden Mietwerte zu sehen.
Auch gedruckte Versionen gibt’s oft in Bürgerämtern und bei Mietervereinen.
Welche Kriterien bestimmen den Mietspiegel in Berlin?
Wichtige Faktoren sind Baujahr, Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage und Zustand. Weitere Merkmale, die den Wohnwert erhöhen oder mindern, werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Daten kommen regelmäßig aus Umfragen und Auswertungen zu tatsächlich gezahlten Mieten.
Was versteht man unter einem qualifizierten Mietspiegel?
Ein qualifizierter Mietspiegel basiert auf wissenschaftlichen Methoden. Er wird mindestens alle zwei Jahre aktualisiert und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter gemeinsam anerkannt.
Damit lassen sich Mieterhöhungen auch vor Gericht begründen.
Wie berechnet sich die Miete pro Quadratmeter nach dem Berliner Mietspiegel?
Die Miete pro Quadratmeter ergibt sich aus dem passenden Tabellenwert des Mietspiegels. Dann werden wohnwerterhöhende oder -mindernde Merkmale einbezogen, um den endgültigen Preis zu bestimmen.
Wo finde ich das Straßenverzeichnis für den Berliner Mietspiegel?
Das Straßenverzeichnis gibt’s auf der offiziellen Mietspiegel-Website der Stadt Berlin. Damit kann jede Adresse schnell der passenden Mietspiegelzone zugeordnet werden.
Welche wohnwerterhöhenden Merkmale werden beim Berliner Mietspiegel berücksichtigt?
Beim Berliner Mietspiegel zählen zum Beispiel ein moderner Aufzug, eine schicke Einbauküche oder auch ein Balkon zu den wohnwerterhöhenden Merkmalen. Dinge wie gute Schallschutzfenster oder ein eigener Pkw-Stellplatz spielen ebenfalls eine Rolle.